Starrkrampfimpfung

Zur Vorbeugung gegen Starrkrampf steht eine Impfung zur Verfügung, welche in manchen Fällen auch kombiniert mit derjenigen gegen Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung und Haemophilus influenzae Typ B verabreicht wird. Die Impfung wird empfohlen je einmal im Alter von 2, 4 und 6 Monaten, zwischen 1.5-2 Jahren, zwischen 4 und 7 Jahren und zwischen 11 und 15 Jahren. Auffrischimpfungen sollen im Alter von 25, 45 und 65 (alle 20 Jahre) erfolgen. Im Anschluss alle 10 Jahre. Aufgrund der Impfung ist der Starrkrampf heutzutage eine sehr seltene Erkrankung. Als Nebenwirkung der Starrkrampfimpfung kann es zu örtlichen Reaktionen kommen, zu nennen wären hier Schmerzen, Rötung und Schwellung der Einstichstelle. In den meisten Fällen sind diese jedoch harmlos. Eine bleibende Verhärtung, ein sogenanntes Hämatom, ist sehr selten.



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